- Auslieferungspflicht
- Auslieferungspflicht f дип. обя́занность вы́дачи (престу́пников)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Ausliefern — Ausliefern, 1) von Commissionären Waaren u. bes. bei Buchhändlern Verlagsbücher auswärtiger Buchhandlungen, ohne vorherige Anfrage anderen Buchhandlungen, die mit jenen in Geschäftsverbindung stehen, auf deren Verlangen senden; 2) A. von… … Pierer's Universal-Lexikon
Auslieferung — von Verbrechern, im Staats und Völkerrecht ein Akt der internationalen Rechtshilfe, wodurch die inländischen Behörden in ihrem Gebiet sich aufhaltende Personen den ausländischen Behörden zur Verfolgung oder Bestrafung überliefern. Im Altertum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lammasch — Lammasch, Heinrich, österreich. Jurist, geb. 21. Mai 1853 in Seitenstetten (Niederösterreich), studierte in Wien, wurde 1885 Professor an der Universität Innsbruck, 1889 in Wien und ist seit 1899) Mitglied des österreichischen Herrenhauses, seit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon